Rehasport in Kleinstgruppen
Mit dem Rehasport sorgen Sie für deutlich mehr Vitalität im Alltag
REHASPORT
Rehasport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf die Menschen, die über die notwendige Mobilität, sowie physische
und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein.
Rehasport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen.
(Für chronisch kranke Menschen, oder für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden).
Er wird auf die Art und Schwere, sowie den körperlichen Allgemeinzustand der Teilnehmer abgestimmt.
Rehasport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden.
Diese Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budgetneutral für den Arzt.
Hierzu müssen Sie ihn auf die Verordnung 56 ansprechen oder holen Sie sich die Verordnung 56 (rosa Schein) bei uns im Studio ab und gehen damit zu Ihrem Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten.
Anschließend müssen Sie die Verordnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Genehmigung einreichen.
REHASPORT in Kleinstgruppen
Sie stehen im Mittelpunkt unserer Handlungen. Statt Masse, individuelle Klasse. Aus diesem Grund arbeiten wir in Kleinstgruppen. So können wir Ihnen deutlich mehr Aufmerksamkeit gewährleisten.
Weil Sie es uns wert sind.