Rehasport – Volksdorf
med. Rehasport – Volksdorf Jetzt starte ich.
Das Ziel des med. Rehasport ist es, mit den Mitteln des Sports Menschen mit körperlichen Problemen und Einschränkungen wieder in Bewegung zu bringen und dadurch ihr Wohlbefinden und die körperliche Belastungsfähigkeit zu steigern. Weiterhin soll der Rehasport durch die gemeinsame Bewegung in einer Gruppe auch die soziale Integration fördern: die Teilnehmer nehmen durch den Sport – z.B. nach einem Schlaganfall – wieder an der Gesellschaft teil. Die Krankenkassen, die diesen Sportkurs à 50 Übungseinheiten komplett bezahlen, verstehen den Rehasport als eine Hilfe zur Selbsthilfe. Ziel ist, dass der Teilnehmer nach Abschluss des Rehasports weiterhin regelmäßig Sport treibt.
Wie kann ich am Rehasport teilnehmen?
Damit Sie am Rehasport teilnehmen können, benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt. Sie enthält neben der Diagnose auch Empfehlungen zur Anzahl der Übungseinheiten und zur Häufigkeit der Teilnahmen pro Woche.
Mit der vom Arzt ausgestellten Verordnung gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und lassen diese dort genehmigen und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bestätigen.
Im Anschluss können Sie einen Rehasport Anbieter wählen und vereinbaren dort einen Termin, zu dem Sie die genehmigte Verordnung mitbringen. Gemeinsam mit dem Übungsleiter vor Ort wählen Sie dann den für Sie passenden Kurs aus und beginnen das Training. Nach jeder Übungseinheit bestätigen Sie Ihre Teilnahme per Unterschrift auf einer Unterschriftenliste. Nach den i.d.R. 50 Einheiten haben Sie die Möglichkeit, eigenverantwortlich und auf eigene Kosten weiter zu trainieren oder Sie lassen sich eine Folgeverordnung ausstellen.
Wer bezahlt den Rehasport?
Die Kosten für den Rehasport übernimmt zu 100 % die Krankenkasse bzw. der Rentenversicherungsträger. Für die Teilnahme an der reinen Rehaport-Gymnastik kommen keine weiteren Zuzahlungen auf Sie zu. Die Krankenkassen befürworten eine Mitgliedschaft in den Sportvereinen, die den Rehasport durchführen, sie darf aber nicht verpflichtende Voraussetzung sein, am Rehasport teilnehmen zu können.
Kann ich auch als Privatpatient am Rehasport teilnehmen?
Sie erhalten als Privatpatient ebenfalls eine Verordnung vom Arzt und sollten auch vorab die Kostenübernahme mit Ihrem Kostenträger klären. Der ausgewählte Rehasportanbieter wird dann i. d. R. einen Behandlungsvertrag mit Ihnen abschließen, in dem die Dauer, die Anzahl der Übungseinheiten sowie die Kosten pro Übungseinheit geregelt sind. Nachdem Sie die Verordnung abtrainiert haben, stellt Ihnen der Anbieter dann eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Kann ich auch eine zweite Rehasportverordnung bekommen?
Nach dem Abtrainieren der Verordnung sollten Sie befähigt sein, die Übungen auch selbstverantwortlich zu Hause durchzuführen. Ist das nicht der Fall bzw. ist für Sie nach Einschätzung des Arztes der Gruppencharakter sehr wichtig, kann der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Und zwar immer dann, wenn diese medizinisch notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Die medizinische Notwendigkeit muss der Arzt im Falle einer Folgeverordnung auf der Verordnung auf einem speziellen Feld kurz begründen.